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Arbeitsgesetz
Die Pausen

Art. 15 ArG und 18 ArGV1

Français
Definition :

Je nach Dauer, ist die Arbeit durch Pausen zu unterbrechen. Diese Pausen können unter keinen Umständen aufgeteilt werden.

Grundsatz 1 : Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Keines Falls können Pausen kumuliert zu Beginn oder am Ende des Arbeitstags angesetzt werden.
Grundsatz 2 : Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Grundsatz 3 : Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
Grundsatz 4 : Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss untenstehender Bestimmung zu gewähren.
Bestimmung :
  • dauert die Arbeit mehr als 5h30 :

Pause von 15 Minuten
  • dauert die Arbeit mehr als 7h00 :

Pause von 30 Minuten
  • dauert die Arbeit mehr als 9h00 :

Pause von 60 Minuten
Bemerkung :
  • Die Ausbezahlung von Pausen wird im Arbeitsvertrag geregelt. Bei unregelmässiger Arbeitszeit werden die Pausen auf Grund der mittleren täglichen Arbeitszeit errechnet.
  • Besondere Bestimmungen gelten für schwangere Frauen, die vorwiegend stehend arbeiten.
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Beispiele von Pausen
im Fall von Tagesarbeit*
Brutto-
arbeitszeit

[Std.]

Pausenlänge in der Mitte der Arbeitszeit

[Min.]
Effektive Arbeitszeit

[Std.]

5 - 5
6 15 5h45
7 15 6h45
7h01 30 6h31
8 30 7h30
8h30 30 8h00
9h00 30 8h30
9h01 60 8h01
9h15 60 8h15
10h00 60 9h00
11h30 60 + 15 10h15
12h00 60 + 15 + 15 10h30
14h00 60 + 30 + 15 12h15

* : diese Beispiele gelten nur für Tagesarbeit ohne Schichten. Bei Schichtarbeit ist die Arbeitszeit beschränkt auf 9 Std. in einem Zeitraum von 10 Std. (1 Std. obligatorische Pause). In Schichten von 12 Std. beträgt die maximale Arbeitszeit 10 Std. (2 Std. obligatorische Pausen).
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