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Arbeitsgestez |
| Der Schichtenwechsel | Français | ||
| Definition : | Arbeitsperiode nach der ein Arbeitnehmer in einer Schicht mit anderem Stundenplan eingeteilt werden muss. (VOn der Morgenschicht in die Abendschicht, von der Anedschicht in die Nachtschicht, usw.) | ||
Grundsatz 1: |
Die Arbeitszeit muss so organisiert sein, dass kein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen hintereinander in der selben Schicht zum Einsatz gelangt. | ||
Grundsatz 2: |
Der Schichtenwechsel gilt sowohl für die Arbeit in zwei, wie auch in drei Schichten. Das heisst auch für nachtarbeit. | ||
| Arbeit in 2
Schichten : |
Wird in zwei Schichten tags und abends gearbeitet, muss der Arbeitnehemer in beiden Schichten zu gleichen Teilen zum Einsatz kommen. | ||
| Arbeit in 3
Schichten : |
Wird in drei oder mehr Schichten, muss der Arbeitnehemer in allen Schichten zu gleichen Teilen zum Einsatz kommen. | ||
| Die Betriebssysteme mit mehreren Schichten, in welche die Arbeitnehmer fortlaufend eingeteilt werden, sind folgenden Bedingungen unterworfen: | |||
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| Grundsatz : | Die Nachtarbeit darf nicht länger als über eine Periode von höchstens 6 Wochen erfolgen. Nach dieser Zeit muss der Arbeitnehmer Tag- oder Abendarbeit ausführen können. Selbstverständlich kann der Wechsel zum Beispiel wöchentlich oder monatlich erfolgen. | ||
| Abweichung 1 : | Die Nachtarbeit über eine Zeitspanne von höchstens 12 Wochen ohne Wechsel ist unter folgendne Bedingungen erlaubt : |
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Bedingungen : |
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| Abweichung 2 : | Auf den Wechsel zwischen Nacht-, Morgen- und Abendschicht kann verzichtet werden: (Nur Nachtarbeit) | ||
| Bedingungen : |
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| Andere Abweichungen: | ---> Übergangsregelungen | ||
| Abweichung 3: | Auf den Schichtwechsel
bei Tages- und Abendarbeit kann verzichtet werden: (Art. 35 ArGV1) |
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| Bedingungen : |
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| Kommentar : | Diese Abweichung gilt nur für den Verzicht auf einen Wechsel zwischen Tages- und Abendarbeit im 2 Schichtenbetrieb. Sie gilt nicht für Nachtarbeit! | ||
| Abweichung 4 : | Für Arbeitnehmer die höchstens für eine Randstunde zwischen 5 Uhr und 6 Uhr oder 23 Uhr und 24 Uhr dauernd Nachtarbeit leisten, kann auf den Schichtwechsel verzichtet werden. | ||
| Übergangsregelung zum Verzicht auf den Schichtwechsel : | Im Rahmen der erteilten Erlaubnisse unter altem Recht, wurden grosszügige Ausnahmeregelungen in bezug auf den Schichtwechsel genehmigt. Viele Betriebe und Arbeitnehmer arbeiten somit in der Industrie ausschliesslich in der Nacht. Damit dieser besonderen Situation Rechnung getragen werden kann, hat das Seco am 13. Februar 2001, Instruktionen erlassen, welche provisorisch die Übergangssituation regeln. | ||
| Sie können
den Erlass des Seco hier in Form eines Acrobat-Dokuments herunterladen. Klicken Sie auf
das Bild : |
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| Inhaltsverzeichnis |