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Bundesgesetz über die Arbeit
Zeitzuschlag für Nachtarbeit
Art. 17b ArG und 31 und 32 ArGV1
| ACHTUNG : die Regelungen betreffend
Zeitkompensation für nachtarbeitende Arbeitnehmer gilt ab
sofort für in industriellen Betrieben beschäftigte Frauen. Sie sind
für alle anderen Arbeitnehmer spätestens ab 1.
August 2003 gültig. mehr Informationen |
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| Die Kompensation von 10% der Zeit wärend der Nachtarbeit verrichtet wurde | ||
| Definition : | Regelmässige oder dauernde Nachtarbeit (technische und
wirtschaftliche Unentberlichkeit sind nachzuweisen) muss mit einer Kompensationszeit,
welche 10% der Nachtarbeit entspricht, abgegolten werden. Zur Erinnerung : Abweichung möglich, sofern die Nachtarbeitszeit weniger als eine Stunde beträgt. weitere Angaben |
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Grundsatz 1 : |
die Kompensationszeit kann unter keinen Umständen durch Lohn- oder Naturalleistungen erstzt werden. | |
| Grundsatz 2 : | die Ausgleichsruhezeit ist innerhalb eines Jahres zu gewähren. | |
| Ausnahme 1 : | für Arbeitnehmer, die regelmässig abends oder morgens höchstens eine Randstunde in der Nachtzeit arbeiten, kann der Ausgleich auch als Lohnzuschlag gewährt werden. weitere Angaben | |
| Ausnahme 2 : | auf die Gewährung der Ausgleichsruhezeit kann verzichtet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist : | |
| Bedingungen : |
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| Achtung : die angegebenen Arbeitszeiten entsprechen einer Vollzeitstelle. handelt es sich um Teilzeitarbeit, werden die Zeiten proportionel dem Anstellungsgrad angepasst. | ||
| Kommentare : |
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| Berechnung der zu gewährenden Freizeit | |||||
| zu gewährende Freizeit | |||||
| jede Woche | jedes
Jahr (48 Wochen pro Jahr) |
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Dauer
der Nachtarbeits- |
6 Tage pro Woche | 5 Tage pro Woche | 6 Tage pro Woche | 5 Tage pro Woche | |
| Schichtenplan mit 3x8 Stunden: Ablösung 06, 14 und 22.00 Uhr. Wöchentliche Wechsel. | 7
Stunden weniger 1/2 Stunde Pause = |
10% von (6x6,5) = 3,9 Std. |
10% von (5x6,5) = 3,25 Std. |
10% von (6x6,5) x (48/3) = 62,40 Std. |
10% von (5x6,5) x (48/3) = 52,00 Std. |
| Dito, ohne Wechsel* | 6,5 Std. | * | 3,25 Std. | * | 156 Std. |
| * : Der Verzicht auf die Wechsel ist nur bei Nachtarbeit während höchstens 5 von 7 aufeinanderfolgenden Nächten möglich. | |||||
| Inhaltsverzeichnis |