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Arbeitsgesetz
Schichtarbeit
Art. 25 ArG und 34, 35 ArGV1
| Die Schichtarbeit | Français | ||
| Definition : | Schichtarbeit liegt vor, wenn zwei oder mehrere Gruppen von Arbeitnehmern nach einem bestimmten Zeitplan gestaffelt und wechselweise am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen. | ||
| Grundsatz : | Bei der Gestaltung
von Schichtarbeit sind die arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse
zu beachten. Bemerkung : der Wechsel zwischen Nacht- und Tagschicht muss deshalb, auch als medizinischer Sicht, zwischen 0500 Uhr und 07.00 Uhr erfolgen. |
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| Wechsel : | Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, dass der einzelne Arbeitnehmer nicht länger als während sechs aufeinanderfolgenden Wochen die gleiche Schicht zu leisten hat. | ||
| Überzeitarbeit : | Die Leistung von Überzeitarbeit ist nur an sonst arbeitsfreien Werktagen zulässig und soweit, als an diesen Tagen nicht gesetzliche Ruhe- oder Ausgleichsruhezeiten bezogen werden. | ||
| Beispiele von Schichtarbeit. | |||
| Arbeit in 2 Schichten | |||
| Grundsatz 1 : | Die Arbeit in 2 Schichten die nicht in den Zeitraum der Nachtarbeit übergreift, ist ohne Bewilligung möglich. Die Einhaltung der Grenzen von Tag- und Abendarbeit vorbehalten. | ||
| Arbeitszeit : | Die Arbeitszeit (Tagesarbeit) in 2 Schichten darf 11 Stunden pro Schicht, Pausen inbegriffen, nicht übersteigen. | ||
| Wechsel : | Der Arbeitnehmer muss in beiden Schichten zu gleichen Teilen zum Einsatz kommen. Ausnahmen möglich. | ||
| Ausnahmen : | Mit dem Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers kann die Wechselperiode von 6 Wochen verlängert oder abgeschaft werden. | ||
| Bedingungen : |
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| Arbeit in 3 oder mehr Schichten | |||
| Grundsatz : | Da Nachtarbeit darin enthalten ist, ist die Arbeit in 3 oder mehr Schichten bewilligungspflichtig. | ||
| Arbeitszeit : | 9 Stunden reine Arbeitszeit in einem Zeitraum von höchstens 10 Stunden, Pausen inbegriffen. | ||
| Rotation : |
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| Wechsel : | Alle 6 Wochen. Ausnahmen möglich | ||
| Inhaltsverzeichnis |