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Arbeitsgesetz
Offizielle Feiertage

Art. 20a LTr

Français

 

Liste der offiziellen Feiertage

Grundsatz 1 :

Ausser dem 1. August, können die Kantone höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und sie nach Kantonsteilen verschieden ansetzen.

Grundsatz 2 :

Für alle Bertriebe die dem ArG unterstehen, gelten an diesen Tagen die darin fetgehaltenen Bestimmungen betreffend die Sonntagsarbeit.
Ohne spezielle Bewilligung ist es deshalb verboten an offiziellen Feiertagen zu arbeiten.
Lohnzahlung an offiziellen Feiertagen :
Grundsatz 1 : Mit Ausnahme vom 1. August ist der Lohn gemäss den Angaben im individuellen Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag zu bezahlen (Lohnzahlungen, Kompensation, usw.)
Grundsatz 2 : Im Sinne des Artikels 110, Absatz 3 der Bundesverfassung, gilt der Bundesfeiertag (1. August) als Sonntag, und wird bezahlt.

LISTE DER OFFIZIELLEN FEIERTAGE, NACH KANTON
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Zur Ansiht der offiziellen Feiertage in der ganzen Schweiz, klicken Sie hier
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