Präsentiert durch: Service des arts et métiers et du travail de la République et Canton du Jura
Arbeitsgesetz |
Français |
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Liste der offiziellen Feiertage |
Grundsatz 1 : |
Ausser dem 1. August, können die Kantone höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und sie nach Kantonsteilen verschieden ansetzen. |
Grundsatz 2 : |
Für alle Bertriebe die dem ArG
unterstehen, gelten an diesen Tagen die darin fetgehaltenen Bestimmungen betreffend die Sonntagsarbeit. Ohne spezielle Bewilligung ist es deshalb verboten an offiziellen Feiertagen zu arbeiten. |
| Lohnzahlung an offiziellen Feiertagen : | |
| Grundsatz 1 : | Mit Ausnahme vom 1. August ist der Lohn gemäss den Angaben im individuellen Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag zu bezahlen (Lohnzahlungen, Kompensation, usw.) |
| Grundsatz 2 : | Im Sinne des Artikels 110, Absatz 3 der Bundesverfassung, gilt der Bundesfeiertag (1. August) als Sonntag, und wird bezahlt. |
| LISTE DER OFFIZIELLEN FEIERTAGE, NACH KANTON | |||||
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Feiertage in Ihrem Kanton, klicken Sie auf das entsprechende Wappen. Zur Ansiht der offiziellen Feiertage in der ganzen Schweiz, klicken Sie hier |
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| Inhaltsverzeichnis |