Präsentiert durch: Service des arts et métiers et du travail de la République et Canton du Jura


Arbeitsgesetz
Pikettdienst

Art. 6, 9 bis 31 und 36 ArG und 14 bis 15 ArGV1

Der Pikettdienst

Français

Definition : Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.
Dauer   : höchstens 7 Tage Pikettdienst über einen Zeitraum von 4 Wochen.
Ausnahmen : Der Pikettdienst kann auf höchstens 14 Tage über 4 Wochen verlängert werden.
Bedingungen :
  • auf Grund der betrieblichen Grösse und Struktur keine genügenden Personalressourcen für einen Pikettdienst zur Verfügung stehen; und
  • die Anzahl der tatsächlichen Piketteinsätze im Durchschnitt eines Kalenderjahres nicht mehr als fünf Einsätze pro Monat ausmacht.
Änderung der Planung :
Kurzfristige Änderungen in der Pikettplanung und -einteilung und sich daraus ergebende Einsätze dürfen für Arbeitnehmer mit Familienpflichten nur mit deren Einverständnis vorgenommen werden und soweit eine andere Lösung für den Betrieb nicht zumutbar ist.
Arbeitszeit : Wird der Pikettdienst im Betrieb geleistet, stellt die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit Arbeitszeit dar.
Pikettdienst   ausserhalb des  Betriebs : Nur die tatsächlich dem Arbeitgeber geleistete Zeit gilt als Arbeitszeit.
Weg : Die Wegzeit zu und von der Arbeit ist an die Arbeitszeit anzurechnen.
Inhaltsverzeichnis wpe6.jpg (1125 octets)